By Martin Wolff
ISBN-10: 3642860559
ISBN-13: 9783642860553
ISBN-10: 3642860567
ISBN-13: 9783642860560
1. Der Gegenstand des internationalen Privatrechts. v. BAR: 13ff. - JITTA, Jos.: l. a. methode du droit internat. prive (1890, l. a. Raye) 32ff. - ZITELMANN: I Iff. - FRANKENSTEIN: 128ff. - GIESKER ZELLER: Die Rechtsanwendbarkeitsnormen, 1914. - KAHN: I 255ff. - GUTZ WILLER: 1535 ff. - ARMINJON: L' objet et l. a. methode du droit into prive. Ree. d. Cours 1928 I 433ff. - ARMINJON: Genter Rev. fifty six (1929) 680ff. - RAAPE: IPR 1 ff. - FICKER: Grundfragen des interlokalen Rechts, 1952. Verwirklicht sich in Deutschland ein Tatbestand (eine Vereinbarung, eine Korperverletzung, eine Geburt, ein Todesfali usw. ), an welchem nur Deutsche mit deutschem W ohnsitz beteiligt sind, wird auf Grund eines solchen Tatbestandes eine Wirkung (z. B. Erfiillung) in Deutschland erwartet und wird vor einem deutschen Gericht ein Rechtsstreit ein geleitet, so wird niemand erwahnen, daB deutsches Recht (ProzeBrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht usw. ) anzuwenden ist: die Frage nach dem anwendbaren Recht entsteht nicht, weil die Antwort ein der an dem Tatbestand Be Gemeinplatz ware. Anders, wenn einer teiligten Auslander ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, oder wenn der Tatbestand sich ganz oder teilweise im Auslande ereignet oder dort seine Wirkungen eintreten solien, oder wenn im Ausland auf Grund eines rein inlandischen Tatbestandes geklagt wird oder geklagt worden ist. Bei sol chen Leben8verhiiltni88en mit A usland8berilhrung laBt sich die Frage, welche Rechtsfolge der Tatbestand hat, erst beantworten, wenn zuvor festgestelit ist, welcher Rechtsordnung die Antwort auf jene Frage zu entnehmen ist.
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Deutsches Internationalprivatrecht. v. SAVIGNY: System des heutigen romischen Rechts Bd. VIII 1849. - v. : Theorie und Praxis des IPR 2 Bde. (2. ) 1889. - v. BAR: Lehrbuch des intern. - und Strafrechts 1892. v. BAR: In Holtzendorff-Kohlers Enzyklop. (1914): II 223 ff. GIERKE, OTTO: Deutsches Privatrecht (1895)1 209ff. : Das IPR des BGB 1901. - ZITELMANN, ERNST: IPR 2 Bde. 1897, 1912. - FRANKENSTEIN: IPR 4 Bde. 1926-1935. - LEWALD, HANS: Das deutsche IPR auf Grundlage der Rechtsprechung 1931. - LEWALD: Regles generales des conflits, 1941.
DJurT (1897) I 169f£. - LEWALD: Regl. gen. 15ff. - NEUNER: RabeIsZ 8, 81 ff. 1. Ob der Richter, der Verwaltungsbeamte (z. B. der Standesbeamte), der Schiedsrichter eigenes oder fremdes materielles Recht anzuwenden hat, entscheidet grundsatzlich das in seinem Gebiete geltende internationale Privatrecht. Es gilt fUr ihn die Kollisionsnorm der lex fori. Nur ausnahmsweise hat er auslandisches internationales Privatrecht anzuwenden, so im FaIle der Ruck- und Weiterverweisung (vgl. unten § 15). II. Es kann sein, daB eine Kollisionsnorm der lex fori ganz fehlt: so bei den Gemischten Schiedsgerichtshofen des Versailler Vertrags 1 und bei manchen durch Privatvertrag eingesetzten Schiedsgerichten.
Die nationalen KoIlisionsnormen. Ihre Arten. Liicken. , 226. - GUTZWILLER: 1557ff. ). - LEWALD: 5ff. - MELcmoR: 54ff. - SCHNELL: BiihmsZ 5, 337. : Verhandl. d. 24. DJurT (1897) I 169f£. - LEWALD: Regl. gen. 15ff. - NEUNER: RabeIsZ 8, 81 ff. 1. Ob der Richter, der Verwaltungsbeamte (z. B. der Standesbeamte), der Schiedsrichter eigenes oder fremdes materielles Recht anzuwenden hat, entscheidet grundsatzlich das in seinem Gebiete geltende internationale Privatrecht. Es gilt fUr ihn die Kollisionsnorm der lex fori.
Das Internationale Privatrecht Deutschlands by Martin Wolff
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